Rechtsprechung
VGH Bayern, 26.10.2010 - 22 ZB 10.1573 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Fortbildungsprüfung zur Fachwirtin im Gastgewerbe; Grundsatz der Chancengleichheit; unerkannte krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit; Geltendmachung der Prüfungsunfähigkeit nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses; Unverzüglichkeit des Rücktritts (verneint); Gehörsrüge
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schuldhaftes Zögern eines Prüflings i.R.e. am 19. Januar 2009 wegen einer akuten Panikattacke während der Prüfung erfolgten Rücktrittserklärung bzgl. einer Prüfung vom 15. Oktober 2008; Aufhebung eines negativen Prüfungsbescheids bzgl. einer Fortbildungsprüfung zur ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schuldhaftes Zögern eines Prüflings i.R.e. am 19. Januar 2009 wegen einer akuten Panikattacke während der Prüfung erfolgten Rücktrittserklärung bzgl. einer Prüfung vom 15. Oktober 2008; Aufhebung eines negativen Prüfungsbescheids bzgl. einer Fortbildungsprüfung zur ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 30.03.2010 - M 16 K 09.2546
- VGH Bayern, 26.10.2010 - 22 ZB 10.1573
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 31.08.2010 - 7 ZB 10.1763
Endgültiges Nichtbestehen der Ersten Juristischen Staatsprüfung; Zulassung zur …
Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2010 - 22 ZB 10.1573
Die Wertung des Verhaltens der Klägerin als schuldhaftes Zögern durch das Verwaltungsgericht entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 7.10.1988 BVerwGE 80, 282) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. Beschlüsse vom 7.1.2009 BayVBl 2010, 27 m.w.N. und vom 31.8.2010 Az. 7 ZB 10.1763 m.w.N.).Als in der Regel besonders starkes Indiz für einen Missbrauch des Rücktrittsrechts ist es zu werten, wenn der Prüfling mit der Geltendmachung der Prüfungsunfähigkeit wartet, bis ihm das Scheitern in der Prüfung bekannt gemacht wird (BayVGH vom 31.8.2010, a.a.O.).
- BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2010 - 22 ZB 10.1573
Die Wertung des Verhaltens der Klägerin als schuldhaftes Zögern durch das Verwaltungsgericht entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 7.10.1988 BVerwGE 80, 282) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. Beschlüsse vom 7.1.2009 BayVBl 2010, 27 m.w.N. und vom 31.8.2010 Az. 7 ZB 10.1763 m.w.N.).
- VGH Bayern, 23.05.2012 - 22 C 12.791
Streitwert für einen Antrag auf (vorläufige) Neubewertung einer …
Es ist jedoch nicht angebracht, eine solche Erweiterung des beruflichen Tätigkeitsfelds der Eröffnung eines (weiteren) Berufs gleich zu gewichten (vgl. BayVGH vom 10.2.1998 Az. 22 C 98.354; vgl. auch die ständige Spruchpraxis des VGH zu Fortbildungsprüfungen, zuletzt Beschluss vom 26.10.2010 Az. 22 ZB 10.1573).